Die Vorratsdatenspeicherung verstößt laut Bundesverfassungsgericht gegen das deutsche Grundgesetz. Allerdings gilt das nur für die derzeitige Umsetzung. Das Gesetz wird nicht zur Prüfung an den EuGH weitergeleitet - und das Gericht machte schon konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen Data-Retention-Gesetzes. Der automatisierten Auswertung umfangreicher Datensätze durch den Staat schob das Gericht einen Riegel vor.
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